Cyber Resilience Act: Strengere Regeln für digitale Produkte beschlossen
Am 23.10.2024 wurde die Cyberresilienz-Verordnung (Cyber Resilience Act, CRA) verabschiedet. Herstellende von „Produkten mit digitalen Elementen“ sind künftig verpflichtet, grundlegende Cybersicherheitsanforderungen sicherzustellen, Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen zu melden sowie Produkte über einen mehrjährigen Unterstützungszeitraum abzusichern. Ergänzende Pflichten gelten auch für Handelnde und Importierende. Die Verpflichtungen gelten grundsätzlich ab dem 11.12.2027, einzelne bereits früher. Verstöße gegen den CRA können mit Geldstrafen in Millionenhöhe geahndet werden.
Cyberresilienz-Verordnung in deutscher Sprache