Nationales Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG) im Nationalrat angenommen
Am 13. Juni 2024 wurde im Nationalrat das Bundesgesetz zur Einrichtung einer nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung (CSZG) beschlossen. Mit dieser neuen Behörde sollen die Vorgaben der Verordnung (EU) 2019/881 in Österreich durchgeführt werden, die auf einen EU-weiten Zertifizierungsrahmen für IKT-Produkte, -Prozesse und -Dienste im Bereich der Cybersicherheit abzielen. Die neue Behörde wird mit Inkrafttreten des Gesetzes im Bundeskanzleramt angesiedelt und wird unter anderem die Aufgabe haben, Cybersicherheitszertifikate zu überwachen, nationale Akkreditierungsstellen aktiv zu unterstützen und Beschwerden zu bearbeiten.
Cybersicherheitszertifizierungs-Gesetz (CSZG)
Verordnung (EU) 2019/881